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Ab einem Warenwert von 500 Euro liefern wir Versandkostenfrei innerhalb Deutschlands.

Unser Rabattmodel für Ihren Einkaufsvorteil bei Online Bestellungen in unserem eccola Shop:
Online-Rabattstufe 1 | Von 250,– Euro bis 499,– Euro Warenwert gewähren wir 1% Rabatt auf den Warenwert
Online-Rabattstufe 2 | Von 500,– Euro bis 749,– Euro Warenwert gewähren wir 2% Rabatt auf den Warenwert
Online-Rabattstufe 3 | Von 750,– Euro bis 999,– Euro Warenwert gewähren wir 3% Rabatt auf den Warenwert
Online-Rabattstufe 4 | Von 1.000,– Euro bis 1.499,– Euro Warenwert gewähren wir 4% Rabatt auf den Warenwert
Online-Rabattstufe 5 | Ab 1.500 Euro Warenwert gewähren wir 5% Rabatt auf den Warenwert

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Eccola GmbH (AGBs)

Art. 1 Geltungsbereich, Schriftform

1.1. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Vertragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt insbesondere für die Übernahme von Garantieerklärungen.

1.3 Durch Bestellung werden diese AGB’s von beiden Vertragspartnern anerkannt.

1.4 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Vertragspartner.

Art. 2 Angebot, Vertragsunterlagen, Vertragsinhalt

2.1 Unsere Angebote verstehen sich freibleibend.

2.2 An Abbildungen und Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Dateien oder Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Dateien oder Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Vertragspartner unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Art. 3 Preise, Rabattstufen, Rücktrittsrecht, Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten alle Preise ab Lager oder Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Zöllen etc. oder anderer Nebenkosten, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

3.2 Rabattstufen
Wir gewähren folgende Rabatte bei Bestellung im Onlineshop:

Rabattstufe 1 | Von 250,- Euro bis 499,- Euro Warenwert gewähren wir 1% Rabatt auf den Warenwert(netto)
Rabattstufe 2 | Von 500,- Euro bis 749,- Euro Warenwert gewähren wir 2% Rabatt auf den Warenwert(netto)
Rabattstufe 3 | Von 750,- Euro bis 999,- Euro Warenwert gewähren wir 3% Rabatt auf den Warenwert(netto)
Rabattstufe 4 | Von 1.000,- Euro bis 1.499,- Euro Warenwert gewähren wir 4% Rabatt auf den Warenwert(netto)
Rabattstufe 5 | Ab 1.500,- Euro Warenwert gewähren wir 5% Rabatt auf den Warenwert(netto)

3.3 Für Bestellungen gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Treten zwischen Auftragserstellung und Lieferung Materialpreis- oder Lohnerhöhungen ein, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.

3.4 So weit nicht anders vereinbart, hat Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. Für eine Zahlungserinnerung berechnen sich unsere Gebühren wie folgt:
1. Mahnung: 5,–Euro
2. Mahnung: 5,–Euro
3. Mahnung: 5,–Euro; und gleichzeitige Übergabe der Forderung an ein Inkassobüro

3.4.1 Bei Lieferungen und Zahlungen ins Ausland muss der Rechnungsbetrag per Vorauskasse (ohne Abzug) bezahlt werden (Banküberweisung auf unsere Konto).

3.5 Wir sind nicht verpflichtet, Zahlung per Scheck oder Wechsel anzunehmen. Nehmen wir solche an, erfolgt dies lediglich erfüllungshalber.

3.6 Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die der Kunde zu vertreten hat und die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen (z.B. Verzug), so können wir die gesamte Restschuld, auch aus anderen Rechnungen, fällig stellen. Dies gilt auch im Falle der vorhergehenden Hereinnahme von Wechseln oder Schecks, die in diesen Fällen gegen Barzahlung zurückgegeben werden.

3.7 Ist für die Leistung des Kunden ein Zahlungsziel bestimmt, so kommt er ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht zu der bestimmten Zeit leistet.

3.8 Gegen unsere Forderungen kann nur mit anerkannten oder durch rechtskräftiges Urteil festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Die Widerklage ist ausgeschlossen. Der Kunde ist ferner nur befugt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Art. 4 Lieferzeit, Teillieferung, Rücktrittsrecht, Widerrufsrecht

4.1 Vereinbarungen über Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt darüber hinaus den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Informationen sowie die Klärung sämtlicher Einzelheiten des Auftrags voraus. Teillieferungen sind zulässig, so weit sie zumutbar sind. Verpackungs- und Versandkosten fallen aber nur einmal an.

4.2 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht von uns verschuldeter Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Rohstoffmangel, Kriege haben wir, so weit nicht anders vereinbart, nicht zu vertreten.

4.2.1 Können wir infolge der in Art. 4.2. genannten Voraussetzungen nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit liefern, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

4.2.2 Besteht ein von uns nicht zu vertretendes Lieferhindernis, insbesondere im Sinne von Art. 4.2., über die unter Art. 4.2.1. genannte verlängerte Lieferfrist hinaus, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.2.3 Bei nicht rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung durch Dritte, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Können wir die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten, ist der Kunde verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er weiterhin auf der Lieferung besteht oder ob er, soweit die Voraussetzungen vorliegen, vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt. Erklärt er sich nicht, so sind wir nach Ablauf einer angemessenen Frist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.4 Ein Recht auf Widerruf im B2B Handel (die Firma eccola verkauft ausschließlich B2B) besteht nur, wenn die Ware einen Mangel aufweist, ansonsten besteht nach dem gesetzlichen Widerrufsrecht kein Rückgaberecht. Sollten Sie ein Produkt trotzdem zurück senden, weil es falsch bestellt wurde oder ein sonstiger Grund, der nicht mit einem Mangel am Produkt zusammen hängt, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 49 Euro netto pro Artikel.

Art. 5 Gefahrübergang

5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Der Versand erfolgt stets, auch bei Lieferung von einem anderen als dem Erfüllungsort, auf Rechnung und – auch bei frachtfreier Zusendung – auf
Gefahr des Kunden. In allen Fällen haften wir bei eigener Versendung wie ein Frachtführer, sofern nicht eine Haftungsbeschränkung nach Gesetz oder Vertag oder diesen ABG eingreift.

5.2 Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

Art. 6 Mängelansprüche und Produkthaftung

6.1 Gelieferte Waren sind vom Kunden unverzüglich, direkt bei der Annahme der Lieferung zu prüfen. Wenn sich bei der Annahme der Lieferung ein Mangel zeigt, ist uns – unverzüglich Anzeige zu machen (inkl. Bilder der Ware und der Verpackung und die Originalverpackung ist bis zu Klärung der Angelegenheit aufzubewahren). Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen nicht offensichtlichen Mangel handelt. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich bei Feststellung des Mangels gemacht werden, – anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Die §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.

6.2 Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen. Eine Nacherfüllung gilt bei diesen Verträgen nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Dies gilt nicht im Fall des Rückgriffes nach § 478 BGB.

6.3 Im Fall der Nacherfüllung bei Mängeln sind wir nur insoweit verpflichtet, alle hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege,- Arbeits- und Materialkosten zu tragen, als sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache an einen anderen Ort als den Sitz oder die gewerbliche Niederlassung des Kunden, an die geliefert wurde, verbracht wurde. Dies gilt nicht im Fall des Rückgriffes nach § 478 BGB.

6.4 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich nachfolgend aus Art 6.5. und Art. 6.6 oder aus dem Schuldverhältnis nichts anderes ergibt.

6.5 Sofern die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruht und/oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist, haften wir auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.6 Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzen und kein Fall von Art. 6.5. vorliegt haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, die Haftung ist in diesen Fällen jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

6.7 Die Haftungsbeschränkung in Art. 6.4. – Art. 6.6. gilt auch, soweit gegen uns als Lieferanten Rückgriffs Ansprüche gem. § 478 BGB geltend gemacht werden.

6.8 Die Regelung gemäß 6.4. bis 6.6. gelten nicht für gegebenenfalls bestehende Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Sofern nicht die Haftungsbegrenzung gemäß Art. 6.6. bei Ansprüchen aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB eingreift, ist unsere Haftung aus § 823 BGB auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Soweit diese nicht oder nicht vollständig eintritt, sind wir bis zur Höhe der Deckungssumme zur Haftung verpflichtet.

6.9 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Art. 7 Ergänzende Regelungen bei internationalen Verträgen

Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, Wiener UN-Kaufrecht) in seiner jeweils gültigen Fassung Anwendung, so gelten folgende Regelungen:

7.1 Vertragsänderungen oder -aufhebungen bedürfen der Schriftform.

7.2 Wir haften dem Kunden auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, sofern eine Vertragsverletzung auf einer von uns, von unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen.

7.3 Sind gelieferte Kaufsachen vertragswidrig, so steht dem Kunden das Recht zur Vertragsaufhebung oder Ersatzlieferung nur dann zu, wenn Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen sind oder es dem Kunden unzumutbar ist, die vertragswidrige Ware zu verwerten und den verbleibenden Schaden geltend zu machen. In diesen Fällen sind wir zunächst zur Mängelbeseitigung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl und/oder führt sie zu einer unzumutbaren Verzögerung, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Vertragsaufhebung zu erklären oder Ersatzlieferung zu verlangen. Hierzu ist der Kunde auch dann berechtigt, wenn die Mängelbeseitigung eine unzumutbare Unannehmlichkeit verursacht oder Ungewissheit über die Erstattung etwaiger Auslagen des Kunden besteht.

7.4 Bei Lieferung in das Ausland haften wir nicht für die Zulässigkeit der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung der gelieferten Sache nach dortigen Vorschriften. Wir haften ebenso nicht für dort anfallende Steuern.

7.5 Bei Lieferung in das Ausland haften wir nicht für durch staatliche Maßnahmen, insbesondere Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen, ausgelöste Lieferhindernisse.

Art. 8 Eigentumsvorbehaltssicherung

8.1 Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vorbehalten. Bei Bestehen einer laufenden Geschäftsverbindung bleibt es bis zum Eingang aller Zahlungen aus dieser vorbehalten. Dies gilt auch dann, wenn Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere fachgerecht zu lagern; er ist ferner verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

8.3 Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte wahren können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die hierbei angefallenen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

8.4 Der Kunde ist berechtigt, gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen und zu verwenden; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, für den unser Rechnungsbetrag anzusetzen ist, soweit ihm keine Rechte Dritter entgegenstehen, ab. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der unserem Anteil an dem Miteigentum entspricht. Zu sonstiger Veräußerung der Ware, insbesondere zu Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.

8.5 Zur Einziehung der Forderung aus der Weiterveräußerung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung mitteilt. Die Einziehungsermächtigung an den Kunden kann widerrufen werden, wenn unsere vorstehende Verpflichtung zur Nicht-Einziehung der Forderungen endet.

8.6 Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Kunden an gelieferter Ware setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wird die gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen weiterverarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen sinngemäß das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

8.7 In Höhe des Wertes unseres Vorbehaltseigentums tritt der Kunde uns die Forderungen zur Sicherung unserer offenen Forderungen mit allen Nebenrechten ab, die ihm infolge der Verbindung unserer Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil mit einem Grundstück gegen Dritte zustehen.

8.8 Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit dem Kunden oder Dritten gehörender Ware verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer wie gesetzlich angeordnet. Im Fall, dass der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum erwirbt, überträgt er uns bereits jetzt Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache für uns unentgeltlich zu verwahren.

8.9 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % oder den Nennbetrag um mehr als 50 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Art. 9 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

9.1 Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist Göppingen.

9.3 Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und mit Ausländern, die keinen inländischen Gerichtsstand haben, ist Gerichtsstand Göppingen. Wir behalten uns jedoch vor, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

Art. 10 Email-Mitteilungen

10.1 Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit, der auf diesem Weg übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

10.2 In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d.h., sie muss den Namen und die Emailadresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

10.3 Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.

10.4 Alle Mitteilungen sind in deutscher oder englischer Sprache zu formulieren.

Art. 11 Datenschutz und Geheimhaltung

11.1 Sämtliche vom Kunden erhobene, persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung ggf. an verbunden Unternehmen und Zusteller weitergegeben, bzw. an Banken zur Abrechnung.

Art. 12 Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

Art. 13 Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die wirtschaftlich dem entspricht, was die Parteien vereinbart hätten, hätten sie die Unwirksamkeit gekannt.

Stand 05/2022

eccola GmbH
Geschäftsführung: Udo Maurer, Petra Maurer

HRB Nr. 721962
Amtsgericht Ulm
Umsatzsteuer-Ident- Nr.: DE258038006

Gerichtsstand: Göppingen, Deutschland